Ein Fachkundiger Planer für den bautechnischen Gewässerschutz ist eine Person, die sich auf den Schutz von Gewässern bei Bauprojekten spezialisiert hat. Dieser Bereich umfasst die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Herstellung, Änderung, der Betrieb und die Stilllegung gewerblicher oder öffentlicher Anlagen negative Auswirkungen auf Gewässer und deren Umgebung haben.
Es handelt sich um folgende Arbeitsgebiete:
Dichtkonstruktionen, Abdichtungen, Fugenabdichtungssysteme, Beschichtungen, Auskleidungen gegen wassergefährdende Stoffe zur Verwendung/Anwendung in
Dazu gehören unter anderem
Rechtliche Anforderungen: Kenntnis und Anwendung von gesetzlichen Vorgaben und Normen zum Gewässerschutz, wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Wasserbauproduktenverordnung (WasBauPVO), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG), der Wasserbauproduktenverordnung (WasBauBPVO), sowie regionalen Vorschriften und den fachspeziefischen a.a.R.d.T..
Die Leistungen umfassen
Anlagenprüfung Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation von Schutzmaßnahmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Gutachten Gutachtenerstellung zur Eignungsfeststellung sowie Schadensgutachten für den Betreiber, die Behörden oder Versicherungen.
Beratung Beratung von Bauherren, Planern und Bauleitern zu gewässerschutztechnischen Fragestellungen.