Bautechnischer Gewässerschutz

Ein Fachkundiger Planer für den bautechnischen Gewässerschutz ist eine Person, die sich auf den Schutz von Gewässern bei Bauprojekten spezialisiert hat. Dieser Bereich umfasst die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Herstellung, Änderung, der Betrieb und die Stilllegung gewerblicher oder öffentlicher Anlagen negative Auswirkungen auf Gewässer und deren Umgebung haben.

Es handelt sich um folgende Arbeitsgebiete:

Dichtkonstruktionen, Abdichtungen, Fugenabdichtungssysteme, Beschichtungen, Auskleidungen  gegen wassergefährdende Stoffe zur Verwendung/Anwendung in

  • HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln  und Verwenden von wassergefährdender Flüssigkeiten) [Industrie, Herstellungs- und Produktionseintrichtungen, u.a.]
  • LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten) [Abfüllanlagen in der Industrie, Chemieanlagen, Tankstellen, Kraftstofflager, Lagerhallen für Batterien, u.a.]
  • JGS-Anlagen (Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft) [Fahrsielos, Gärfutter, Güllebehälter, u.a.]

  • Biogas-LA-Anlagen (BGA zum Lagern und Abfüllen von Gärsubstraten und Gärresten) [Fermenter, Fahrsielos, Gärrästelager Silagebehälter, Abfüllflächen, u.a.]

WHG - Fläche LAU-Anlage
Automotive - Batterielagerung
Sekundärbarrieren plus Rückhalteflächen
WHG-Flächen erfordern eine spezielle Fugenlanung und Planung von Durchdringungen.
WHG-Flächen besondere Planung und Ausführung der Fugen in Abstimmung der Vorgaben aus der vorgesehenen Nutzung.

WHG-Flächen in JGS-Anlagen
Fahrsilos für Gärsubstrate und  Jauche-Festmistplatten
WHG-Fläche in JGS-Anlagen
Festmistplatte
WHG-Fläche in JGS-Anlagen
Futtersilo und Lagerung von Gärsubstraten

Dazu gehören unter anderem

Rechtliche Anforderungen: Kenntnis und Anwendung von gesetzlichen Vorgaben und Normen zum Gewässerschutz, wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Wasserbauproduktenverordnung (WasBauPVO), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG), der Wasserbauproduktenverordnung (WasBauBPVO), sowie regionalen Vorschriften und den fachspeziefischen a.a.R.d.T.. 

Die Leistungen umfassen 

Anlagenprüfung  Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation von Schutzmaßnahmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Gutachten  Gutachtenerstellung zur Eignungsfeststellung sowie Schadensgutachten für den Betreiber, die Behörden oder Versicherungen.

Beratung  Beratung von Bauherren, Planern und Bauleitern zu gewässerschutztechnischen Fragestellungen.