In einer Lagerhalle für Treibladung von Panzermunition ist es zu einem unkontrollierten Brand gekommen. Unsere Aufgabe bestand darin, die Standsicherheit des Gebäudes aus dem III. Reich festzustellen und die Sanierungsfähigkeit zu beurteilen. Durch die schnelle und kurze Abbrandrate und die hohen Temperaturen > 1.000°C sind Mauerwerkswände auseinandergerissen und verschoben. Die nur wenige Zentimeter starke Deckenunterputzschicht hat sich als Schale von der Betondecke vollständig gelöst und hat somit Schäden an der Bewehrung verhindert. M.E. war das Bauwerk wider erwartend sanierungsfähig und konnte erhalten werden.
Fehlgeschlagene WU-Betonkonstruktion aus Hohlkammerprofilen (Dreielementenwänden)
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Doppelhaus. Der Bemessungswasserstand ist die Geländeoberkante. Das Untergeschoss beinhaltet Aufenthaltsräume. Die Kellerkonstruktion sollte als WU-Beton-Konstruktion aus Halbfertigteilen hergestellt werden. Bereits kurz nach dem Abstellen der Wasserhaltung war der Keller mit Wasser vollgelaufen. Die Untersuchungen haben ergeben, dass kein homogener Betonquerschnitt vorhanden ist, keine Verbindung vom Beton mit den Fertigteilschalen vorhanden ist, und es im Bereich der Boden-Wand-Anschlussfuge zu Entmischungen des Betons gekommen ist. Der Unternehmer bot eine Sanierung mittels Injektion an. So wurde zwar die Boden-Wandfuge verpresst und in unbekannten Umfang und in unbekannter Qualität abgedichtet, ein Verbund vom Kernbeton zu den Fertigteilschalen konnte nachträglich jedoch nicht mehr hergestellt werden. Der entstandene Bauschaden liegt in der Höhe der Herstellkosten des zwischenzeitlich fertiggestellten Gebäudes und beträgt ca. 500 TEUR.
Keine funktionierende bzw. fehlende Abdichtung einer erdberührten Betonkonstruktion.
Der Eigentümer dieses Untergeschosses behauptete, es würde sich bei der Betonkonstruktion um eine s.g. weisse Wanne handeln und es wäre in der Vergangenheit nie zu Feuchteerscheinungen gekommen. Sein Begehren war es, eine vollständig neue Kellerkonstruktion zu bekommen. Erst durch die Montage einer Kfz-Hebebühne auf der Bodenplatte seien die Feuchteschäden entstanden. Die Untersuchungen haben ergeben, dass mitnichten eine WU-Beton-Konstruktion vorhanden ist, das Bauwerk über keine Abdichtung verfügt und es schon zu früheren Zeitpunkten zu Leckagen gekommen sein musste. Der auf den Bildern dargestellte Feuchteschaden steht im Zusammenhang mit einem sommerlichen Hochwasserereignis. Die Bodenplatte selber befindet sich im Bereich der Grundwasserwechselzone.
Die Notwendigkeit einer fachgerechten Nachbehandlung von Beton zeigt nachfolgendes Schadensbeispiel anhand von einem Betonboden für eine Produktion- und Lagerhalle.
Der Auftragnehmer hatte bei sommerlicher Witterung den Beton in die Lagerhalle eingebracht. Die Tore und Türen der Halle waren geöffnet. Die Nachbehandlung erfolgte mit einem Flügelglätter. Allerdings erfolgte die Nachbehandlung nicht zum richtigen Zeitpunkt. In der Folge es zu einer Ansammlung von Feinanteilen und Wasser unmittelbar im Bereich der Betonoberfläche gekommen ist. Die Folge waren Hohllagen, Abscherbelungen und ein erheblicher Festigkeitsverlust. Der Festigkeitsverlust der Betonoberfläche sollte durch eine Versiegelung geheilt werden. Nicht nur die entstandenen Risse sollten mit einer Kunststoffversiegelung (OS3-System bis 10/2001 DAfStb-Rili) verschlossen werden, sondern auch die Oberflächenfestigkeit des Betons sollte erhöht bzw. wiederhergestellt werden.
Dieser Versuch musste scheitern. Der entstandenen Schaden betrug rund das 10-fache des ursprünglichen Auftragswertes für den Einbau und die Nachbehandlung des Betons.
Hier erfolgt ausdrücklich der Hinweis, dass durch das Flügelglätten in aller Regel eine Abnahme der Oberflächenzugfestigkeit des Betons verbunden ist. Je höher der Fein- und Mehlkornanteil des Betons oder aber auch bei der Verwendung von Luftporenbildnern (Zusatzmittel), desto größer ist nicht nur die Festigkeitsabnahme, sondern nimmt auch das Schadensrisiko erheblich zu.
Das Dach einer erst kürzlich fertiggestellten Eissporthalle wies nachfolgende Mängel auf: Nicht ausreichend dimensionierte, nicht vorhandene und mindestens teilweise funktionslose Schneefangsysteme, eine fehlende Luftdichtheit, fehlerhafte An- und Abschlüsse in der Abdichtunsgebene.
Ursprünglich schadensauslösend waren die nicht ausreichend vorhandenen und fehlerhaft konstruierten Schneefangeinrichtungen. Wodurch bei den großen teilweise stark geneigten Dachflächen es auf der glatten Folienoberfläche der Abdichtungsebene zu unkontrollierten Eis- und Schneerutsch gekommen ist. In der Folge Blitzschutzfangstangen umgeknickt wurden, Blitzleitungen abgerissen sind und die Befestigungslaschen an der Abdichtungsebene durch den Schnee- und Eisschub abgeschält wurden. Durch die Beschädigung der Dachhaut konnte Wasser im unbekannten Umfang in die Dachkonstruktion gelangen. Der später vom Gericht bestellte Sachverständige war tatsächlich der Auffassung, dass die Blitzfangstangen (ca. 20 - 35 mm Durchmesser) nicht ausreichend gegen Eisdruck bemessen worden waren. Welche Kräfte auf die Blitzfangstangen gewirkt haben, zeigen die zum Zweck der Ertüchigung der vorhandenen Schneefangsysteme provisorisch verlegten Kanthölzer. Diese sind in der Folge der Einwirkungen aus Schneelasten wie Streichhölzer gebrochen. Unsere statischen Nachrechungen anhand der Materialverforungen und zugrundegelegter Materialkennwerte hatten ergeben, dass Einzelkräfte von rd. 24 kN (entspricht einer Gewichtskraft von 2.400 kg = Gesamtgewicht einer Luxuskarosse) und mehr auf eine Fangstange eingewirkt haben müssen. Auch hat sich im Zuge unserer Prozessbegleitung herausgestellt, dass nicht alleine die durch Schneerutsch verursachten Schäden maßgeblich für die Durchfeuchtungen im Dach waren, sondern auch eine fehlende Luftdichtheit. Selbstverständlich gab es noch weitere hier nicht genannte Ursachen für die Feuchteschäden innerhalb der Dachkonstruktion.
Bei einer fachgerechten Planung und Überwachung der Planungs- und Ausführungsleistung hätten die Schäden in Millionenhöhe an dem rd. 20.000 qm großen Dach - einhergehend mit nicht enden wollenden kostenintensiven Gerichtsverfahren - verhindert werden können.
Fehlerhafte Sanierung - gescheiterte Mauerwerkstrockenlegung - nicht fachgerecht ausgeführte nachträgliche Abdichtung - fehlende Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge.
Durch die Montage dieser PV-Anlage wurde die Regensicherheit und damit der Witterungsschutz des Daches nachteilig beeinträchtigt.
Zahlreiche Undichtigkeiten bei Flach- und Steildachkonstruktionen sind auf fehlende oder unsachgerechte Planung, fehlende statische Berechnung(en), falsche Montage von Trag- und Montagesystemen zurückzuführen. Das PV-Modul bzw. der Solarkollektor wird von einem Montagesystem getragen, das die Eigenlasten, die Wind- und Schneelasten und ggf. Nutzlasten, die auf das PV-Modul bzw. den Solarkollektor einwirken, sicher und dauerhaft aufnehmen und in das Gebäude, andere bauliche Anlagen oder den Baugrund weiterleiten muss.
Für die Standsicherheit gelten die technischen Regeln der Liste der Technischen Baubestimmungen. Die Standsicherheit und die Ausführung von Tragkonstruktionen aus nichtrostendem Stahl sind derzeit nicht durch die geltenden Technischen Baubestimmungen geregelt. Hier ist die allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der jeweilige Anwendungsfall in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung auch bei der Montage eingehalten wird. Nur so und nicht anders !!!
Das Problem der ca. 3.200 qm großen 3-geschossigen Tiefgarage aus dem Baujahr 1984 im Herzen von München war es gewesen, dass diese als eigenständige vermeintliche WU-Betonkonstruktion innerhalb einer Schlitzwand errichtet wurde.
Weil das Abdichtungskonzept auch innerhalb der Garage, zwischen den einzelnen Geschosse, wie auch nach außen hin nicht funktionierte und bei den verlorenen Abstellfundamente der Krananlagen keine Anschlussbewehrung in der Bodenplatte vorhanden war, hatte das mit der Ausführung beauftrage Unternehmen im Zuge der Mängelbeseitigung zunächst versucht, mit einem nachträglich eingebrachten Asphaltbelag der Situation "Herr zu werden". Dieser Versuch misslang. Unter den Asphaltschichten sammelte sich chloridangereichertes Wasser und führte zu erheblichen Schäden an der Bewehrung von den Stützen, den Unterzügen, von den Geschoßdecken und von der Bodenplatte. Eine funktionierende Oberflächenentwässerung der Verkehrsflächen war ebenfalls nicht vorhanden. Die partiell vorhandene Abläufe waren hinterläufig. Der Asphalt musste ausgebaut werden, der Beton musste großflächig abgetragen und die Armierung musste ergänzt bzw. ersetzt werden. Decken, Stützen und Unterzüge wurden reprofiliert. Fugenabdichtungen für Bewegungsfugen mussten individuell anhand vorhandener Maße geplant, hergestellt und montiert werden. Es musste eine Entwässerungsplanung erstellt und ein Gefällestrich eingebaut werden, um schlussendlich ein geeignetes Oberflächenschutzsystem zu applizieren. Die Wahl und Ausführung eines geeigneten Oberflächenschutzsystems stellte insbesondere für die mit einem hohen hydrostatischen Druck beaufschlagte Bodenplatte eine Herausforderung dar, weil die Wassertransportmechanismen in der Bodenplatte einen Feuchtegehalt kleiner 3 - 4 M% nicht zuließen. Mit einem speziellen Aufbau und Anordnung eines individuell geplanten und an Versuchsflächen getesteten Gefällestrichsystems konnte der Wassertransport durch die Betonkonstruktion bis hin zur Oberfläche soweit reduziert werden, dass auch hier ein Oberflächenschutzsystem appliziert werden konnte.
Die Sanierungskosten betrugen rd. 1,1 Mio EUR.
PV-Anlagen sind für viele Eigentümer, Betreiber und Errichter zu einem nachhaltigen Problem geworden.
Häufig werden die Fachregeln des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks bei der Errichtung von PV-Aufdach-Anlagen nicht beachtet. Plötzlich wird aus einem nicht genutzten Dach ein genutztes Dach .... mit gravierenden Folgen, wenn vorher keine Zusatzmaßnahmen vorgesehen wurden. Mechanische, thermische Einwirkungen sowie physikalisch-chemische-Wechselwirkungen führen zu einer vorzeitigen Alterung, Schädigung der Abdichtungsebene und/oder der Dämmstoffebene. Zusatzlasten führen zu einem Wegfall der Dauerhaftigkeit & Gebrauchstauglichkeit der ursprünglich mangelfreien Konstruktion. Fehlende statische Nachweise, fehlende bauaufsichtliche Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall (ZIE) stellen nicht nur einen Mangel dar, sondern sie führen allzu oft auch zu gravierenden Schäden am Tragsystem, der PV-Anlage und an der Dachkonstruktion.
Manch ein fachkundiges Ingenieurbüro aus der Betoninstandsetzung kennt zwar das Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnikvereins e.V. "Parkhäuser und Tiefgaragen" und die darin unterschiedlichen Varianten zum Schutz des Betons vor Chloriden aus Taumitteln. Diese Varianten unterscheiden zwischen Bauweisen mit Rissen, Bauweisen mit einem flächigen Oberflächenschutz und Bauweisen mit flächiger Abdichtungen. Letztere werden mit einer Schutzschicht aus Gussasphalt auf Schweißbitumenbahnen oder auf Kunststoffabdichtungen ausgeführt. Sie sind in Hinblick auf die Unterhaltungskosten deutlich kostengünstiger als Systeme mit einem flächigen Oberflächenschutz. Soweit so gut. Unabhängig davon, dass die DIN 18195 Teil 5 keine Ausführung einer Abdichtung von Gussasphalt auf Kunststoffbahnen vorgesehen hatte, scheint auch bei vielen Planern eine fehlende Kenntnis von Asphaltbauweisen, Mischgutzusammensetzungen und den zugehörigen ATV vorhanden zu sein. So schließen sich die ATV DIN 18354 "Gussasphaltarbeiten" und die ATV DIN 18317 "Verkehrswegebauarbeiten" einander ausdrücklich aus !
Die Zusätzliche Herstellung eines Geh- und Radweges hatte zur Folge, dass durch die Schneeräumarbeiten und einer nicht vorhanden Abdichtung es innerhalb von wenigen Jahren zu massiven Feuchteschäden an Außen- und Innenwänden gekommen ist. Durch eine fehelende Vertikalabdichtung konnte das Wasser durch den Boden-Wandanschluss auf die Bodenplatte gelangen. Eine Feuchteverteilung innerhalb des Gebäudes war dann nur noch eine Frage der Zeit bis das es zu Volumendurchfeuchtungen ganzer Bauteile kommen musste.
Häufig werden Tragsysteme von PV-Anlagen mit Stockschrauben ausgeführt. Trotz rechnerischer Nachweise sind immer wieder Schadensfälle zu beobachten, bei denen sich als Folge zunächst nicht erkannte Feuchteschäden einstellen.
Die Eigentümergemeinschaft hat sich ohne äußere Anzeichen von Schäden auf Empfehlung hin entschlossen ihre Anwohnertiefgarage zu sanieren.
Bohrmehlproben wiesen ganz unterschiedliche Salzkonzentrationen auf. Die späteren Untersuchungen haben ergeben, dass nur auf der Grundlage der Salzkonszentration es zu einer Fehlbeurteilung des Schadenspotentials gekommen wäre.
Das jeweilige OS-System muss entsprechend den Einbaubedingungen ausgewählt werden. Oberflächenschutzsysteme müssen bei ihrem Einbau sorgfältig überwacht werden. Ein nicht geeignetes OS-System und/oder ein unsachgemäßer Einbau führt zum Totalausfall des Systems.
Die Beurteilung und Auswahl solcher komplexen Systeme sollte ausschließlich dem "Sachkundigen Planer" oder einer Person mit erweiterten Kenntnissen in der Betontechnologie überlassen werden.
Die Schadenshöhe des nachfolgend gezeigten Schadens betrug rd. 75 EUR/qm Garagenfläche.
Immer wieder müssen wir feststellen, dass wegen fehlender Kenntnis von Baustoffen, deren Eigenschaften und deren Verarbeitung es zu Schäden kommt.
Die Planung, Ausschreibung und Überwachung von Betoninstandhaltungs- bzw. Betoninstandsetzungsmaßnahmen ist ausschließlich Sache des Sachkundigen Planers (SKP-ABB), der sowohl seine Qualifikation, sein Fachwissen, als auch seine Erfahrung durch eine anerkannte unabhängige Prüfstelle darlegen konnte.
Die Entnahme der nachfolgenden Bauteilplatte zeigt einen vedeckten Schaden, der die Standsicherheit des Bauteils und des Bauwerks beeinflusst hatte.
Durch nicht verankerte Baustoffe unterschiedlicher Art ist es zu Unterläufigkeiten in der Konstruktion eines Parkdecks gekommen. In der Folge führte dies zur chloridinduzierten Korrosion an der Bewehrung. Auf der Nutzflächenoberseite war der eingetretene Schaden nicht zu erkennen und auch messtechnisch wegen der vorhandenen Beschichtung mit einem Oberflächenschutzsystem nicht zu erfassen (Potentialfeldmesssung).
Risse sind lediglich das Symptom/die Symptome eines Schadenbildes. Ohne die Ursache eines Risses zu kennen, kann nicht erfolgreich saniert werden. Es wird viel über Rissbreiten und deren Messung auf der (Bauteil-)Oberfläche geschrieben. Keineswegs aber sind Rissbreiten (auf Bauteiloberflächen) allein geeignet einen Mangel (Fehler) zu beurteilen, eine Schadenursache zu bewerten, ein Sanierungskonzept zu entwickeln oder die Eignung eines Untergrundes für folgende Bauteilschichten (Abdichtungen) zu beurteilen.
Risse sind durch ergänzende zerstörende Bauteilöffnungen zu untersuchen.
Im Übrigen sind die in den Abdichtungsnormen definierten Rissklassen NICHT geeignet, den Untergrund für ein Abdichtungsystems anhand von oberflächennahen sichtbaren Rissbreiten oder rechnerischen Rissbreiten aus der Statik festzulegen.
Die in den Normen DIN 18531 - DIN 18535 in Abhängigkeit von der Rissklassse angegebenen Anwendungsbereiche unterschiedlicher Abdichtungsmaterialien basieren auf Angaben nur der Materialhersteller.
Die Abdichtungsnormen selber machen jedoch keine Angaben zu der Art der Risse und wie diese in den Untergründen zuverlässig vorhergesagt bzw. vorhandenen Risse im Bestand beurteilt werden können. Ohne tiefgreifende Kenntnisse von Baustoffen, deren Eigenschaften, deren Verformungsverhalten und die Wirkung von Tragsystemen kann keine Beurteilung von Untergründen, Rissen und die Anwendung rissgefährdeter Abdichtungsmaterialen oder Beschichtungen erfolgen.
Die auf Oberflächen von Bauteilen vorhandenen Rissbreiten sind bis auf wenige Ausnahmen nicht geeignet, die Rissbreite eines Risses innerhalb eines Bauteils, seiner Ursache und seinen Auswirkungen zu beurteilen.
Das nachfolgende Beispiel soll illustrieren, dass auch bei Hochbauten (dazu gehören auch Garagen) eine regelmäßige Wartung und Inspektion (DIN 1076 - Ingenieurbauwerke, VDI 6200 - Hochbauwerke) unumgänglich ist. Ein zugehöriges Bauwerksbuch ist obligatorisch.
Bei den im Bild gezeigten Bauwerk handelt es sich um ein ca. 15 Jahre altes öffentliches Spass-Bad. Bei diesen Bauwerk ist es im Bereich einer Stütze zu einen die Standsicherheit des Bauwerks erheblich beeinflussenden Schaden gekommen. Im Bereich des Stützenkopfes ist die Krafteinleitung zu groß geworden, so dass die Bügelbewehrung die Spaltzugkräfte nicht mehr aufnehmen konnte und es zu einem Versagen im Bereich des Stützenkopfes gekommen ist. Als Ursache kann hier eine nicht (mehr) funktionierende Abdichtung der Becken, Beckenumläufe oder Entwässerungsrinnen oder aber auch eine statische Fehlbemessung der Stütze und/oder eine fehlerhafte Ausführung sein. Für die genaue Bestimmung der Schadenursache(n) sind weitere umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Insbesondere nicht erkannte Leckagen in der Abdichtung stellen für Stahlbetonkonstruktionen eine große Gefährdung dar. Schäden an Stützen sind deshalb so gefährlich, weil sich ein Versagen der Stütze in aller Regel nicht ankündigt und daher eine Überlastung häufig bis zum Einsturz des Bauwerks unerkannt bleibt.
Wäre dieser Schaden unerkannt geblieben, wäre eine Katastrophe nicht mehr auszuschließen gewesen. Im Untergeschoss befinden sich neben den Anlagen der Wassertechnik auch die Umkleidekabinen für über 400 Personen. Zudem über diese Stütze auch Lasten aus dem Dach abgetragen werden. Dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass auch noch 15 Jahre nach dem Einsturz der Eislauf- und Schwimmhalle von Bad Reichenhall Schäden an Tragwerken nicht-öffentlicher und öffentlicher Bauwerke nicht ausgeschlossen werden können. Umso wichtiger ist die regelmäßige Wartung solcher Bauwerke.