Für die Instandsetzung und Instandhaltung von Betonbauteilen sind nach den Technischen Baubestimmungen besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Sachkundigen Planers (SKP) erforderlich.
Die Technischen Baubestimmungen sind Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Sie sind nicht abdingbar und müssen eingehalten werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung oder Zertifizierung für den Fachbereich Schäden an Gebäuden beinhaltet nicht den Nachweis der Qualifikation des Sachkundigen Planers (SKP) im Sinne der Technischen Baubestimmungen.
Die inhaltlichen Festlegungen des SKP wurden erstmals im Jahr 2018 vom Ausbildungsbeirat des DAfStb festgelegt. Aus diesem Grund konnten vorangegangene Überprüfungen/Prüfungen nicht die Inhalte zur Feststellung der Qualifikation des SKP vollumfänglich berücksichtigen.
Die Richtlinie zum Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili SIB 2001) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) war in Bayern (wie auch in anderen Bundesländern) bis 2021 als Technische Baubestimmung eingeführt. In der Rili SIB war vorgesehen, dass
Die Instandhaltungsrichtlinie (IH-RL) liegt seit 2016 im Gelbdruck vor In der IH-RL werden die Anforderungen an seine Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen des Sachkundiger Planer (SKP) konkretisiert, wie folgt:
(1) Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln verfügen. Er muss ebenfalls über besondere Kenntnisse hinsichtlich der Ursachenfeststellung sowie dem Aufstellen von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der in dieser Richtlinie genannten Instandsetzungsprinzipien und -verfahren verfügen. Der Sachkundige Planer muss insbesondere in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse nachweisen können:
(2) Der Sachkundige Planer muss im Bedarfsfall, insbesondere bei Beeinträchtigung der Standsicherheit, in der Lage sein, die Notwendigkeit der Hinzuziehung von fachkundigen oder besonders fachkundigen Personen zu Sonderfragen erkennen und eine entsprechende Auswahl zu treffen.
(3) Als Sachkundiger Planer gilt, wer die beschriebenen Kenntnisse durch Berufserfahrung und Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen belegen kann und sich nachweislich in diesem Fachgebiet weiterbildet. Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben als Sachkundiger Planer ist mindestens eine fünfjährige Berufserfahrung in allen Bereichen der Instandhaltung von Betonbauteilen.
Der Entwurf der TR Instandhaltung (Nov. 2019) des DiBt weist gleich am Anfang im Abschnitt 2 Abs. 1 auf die Notwendigkeit der Ausführung bzw. Begleitung von Instandhaltungsmaßnahmen durch den SKP hin.
Die Konkretisierung der Anforderungen an den SKP und seiner Qualifikation erfolgt nunmehr in dem fortgeschriebenen Entwurf der TR Instandhaltung (Mai 2020) im Abschnitt 3 Grundsätze für die Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken:
"(3) Der SKP muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewerten von Schäden und Mängel verfügen. Er muss ebenfalls über besondere Kenntnisse hinsichtlich der Ursachenfeststellung sowie dem Aufstellen von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der in dieser Richtlinie genannt Instandsetzungsprinzipien Prinzipien und Verfahren verfügen."
In der dazu zugehörigen Fußnote wird zur Qualifikation ausgeführt:
"Dieser Kenntnisnachweis kann durch verschiedene Organisationen auf der Grundlage einheitlicher Regelung und Inhalte für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern (SKP) bescheinigt werden, die durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer (SKP) beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung (DPÜ) festgelegt werden. Andere Kenntnisnachweise auf dieser Basis sind zulässig, wenn deren Vergleichbarkeit sichergestellt ist."
Auch in der ZTV-W LB 219 (2017) der Bundesanstalt für Wasserbau ist der Verweis auf den SKP enthalten.
Herr Ralph-René Zacharias hat die Prüfung zum Sachkundigen Planer zum Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen nach den Kriterien des Ausbildungsbeirat des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (ABB-SKP) abgelegt. Seine Tätigkeit wird durch die DPÜ Zertifizierungsstelle GmbH (Darmstadt) und dem BÜV Bau-Überwachungsverein e.V. (Berlin) fortlaufend überwacht.
Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB-SKP)
Der Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB-SKP) geht zurück auf eine Initiative des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Unter Beteiligung verschiedener interessierter Kreise (Verbände, Ausbildungsstätten, Vertreter der öffentlichen Hand) und Prüfung verschiedener Optionen wurde schließlich das Deutsche Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ e.V.) gebeten, einen entsprechenden Ausbildungsbeirat zu initiieren und zu organisieren, um unter anderem eine Harmonisierung unterschiedlicher Ausbildungsinhalte verschiedener Anbieter auf Grundlage der Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb herbeizuführen. Der DPÜ-Vorstand ist dem Wunsch der interessierten Kreise gefolgt und hat Ende des vergangenen Jahres beschlossen, den ABB-SKP als Organ in die Satzung des Vereins aufzunehmen. Der ABB-SKP erarbeitet einheitliche Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern für die Instandhaltung von Betonbauteilen. Hierbei erstellt er und schreibt fort, insbesondere
Die konstituierende Sitzung des ABB-SKP fand am 24. April 2018 in der BAM in Berlin statt. Zum Obmann des ABB-SKP wurde Herr Dr. Udo Wiens (DAfStb) gewählt. Herr Dr. Martin Mangold (IBB MANGOLD) wurde zum Stellvertreter bestimmt.
Quelle: http://www.dafstb.de/akt_Pressemitteilung_ABB-SKP.html