Unsere Leistungen

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen aus den Bereichen der Wertermittlung und  der Bauwerksinspektion verschaffen.   

Wir führen baubegleitende Qualitätsüberwachungen (BQÜ / Baucontrolling) durch. Wir   beraten, führen messtechnische (zerstörungsfreie) Untersuchungen (zfP) durch, fertigen Berechnungen und Simulationen an, erstellen Instandsetzungkonzepte, Sanierungsplanungen, Instandhaltungsplanungen,  Wartungspläne und Gutachten. Gutachten zur Eignungsfeststellung von Anlagen für den bautechnischen Gewässerschutz.

 

Bauschäden

nach Fachgebieten:

  • Abdichtung von Dächern
  • Abdichtung von erdberührten Bauteilen
  • Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen  
  • Abdichtung von Innenräumen
  • Abdichtung von Behältern und Becken
  • Wärme- & Feuchteschutz
  • Bauphysik
  • Brandschutz
  • Dachkonstruktionen
  • Mauerwerkskonstruktionen
  • Bauwerke der Verkehrsinfrastruktur, Garagen
  • Fassaden (WDVS)
  • Beton- & Estrichkonstruktionen
  • WHG-Flächen aus Beton (HBV, LAU, JGS, Biogasanlagen)
  • WU-Fachplanungen
  • Oberflächenbeschichtungen, Oberflächenschutzsysteme 
  • Bauwerksinjektionen, Schleierinjektionen 
  • Tragsysteme von Solar-Anlagen
  • Schimmelpilzbefall, Amöben

 

  • Abnahmebegehungen
  • Baubegleitende Qualiätsüberwachung (BQÜ) / Baucontrolling
  • Begutachtung Betoninstandsetzung/Betontechnologie
  • Beurteilung und Bewerten von Betonrezepturen
  • Beweissicherung (Erstbegehung, Veränderungsfeststellung) 
  • Beweissicherungskonzepte
  • Bauwerksmonitoring
  • (Bau-) Zustandsfeststellung, Wartung und Instandhaltung
  • Lebenszyklusbetrachtung(en)
  • Sanierungskonzepte, Sanierungsplanungen, Sanierungsgutachten
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungsgutachten
  • Schadengutachten
  • Brandschutzkonzepte/Brandschutzgutachten
  • Ermitteln und Bewerten von Vorschussansprüchen
  • statische Berechnungen  allgemeine Bauteile und Konstruktionen
  • Simulationsberechnungen
  • zfP - zerstörungsfreie Prüfungen


 

Wertermittlung

  • Ermitteln von Markt- & Verkehrswerten
  • Ermitteln von Beleihungswerten
  • Nachweis des niederen gemeinen Wertes zur Vorlage beim Finanzamt
  • Ermittlung von Kaufpreisaufteilungen
  • Ermitteln von Teilwerten
  • Ermitteln von Interessensausgleichzahlungen
  • Immobilienbewertung/Immobilienrating
  • Bewertung von Rechten und Lasten
  • Erstellen von Renditeprognosen
  • Bewerten von Investitionen und Nutzungsänderungen
  • Ermitteln und Bewerten von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zur Ermittlung deren Wertes

Hinweis zur Nachweisberechtigung Brandschutz:

Bauvorlageberechtigte Ingenieure brauchen nicht zusätzlich in die Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eingetragen werden.

Brandschutznachweise dürfen grundsätzlich von Bauvorlagenberechtigten sowie nachweisberechtigten Brandschutzplanern erstellt werden. Für die Gebäudeklasse (GK) 4 müssen Bauvorlagenberechtigte zusätzlich eine Nachweisberechtigung für den Brandschutz aufweisen. Ausgenommen von der Regelung zur GK 4 sind Sonderbauten (SO) sowie Mittel- und Großgaragen.

Prüfpflichtig ist ein Brandschutznachweis nur bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5!

Bei anderen Bauvorhaben liegt es im Verantwortungsbereich des Bauherren, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Abweichungen nach Art. 63 BayBO bedürfen immer einer gesonderten Genehmigung (sofern nicht im Rahmen des Brandschutznachweises mit geprüft). Bezüglich der Prüfung hat der Bauherr in Bayern die Wahl zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde oder einem privaten "Prüfsachverständigen".

Herr Ralph-René Zacharias ist als Bauvorlageberechtigter Ingenieur in die Listen der Baukammer Berlin (BK Nr. P2625) und der Bayerischen Ingenieurekammer Bau (BayIKa-Bau Nr. 13261) eingetragen und somit Nachweisberechtigt für den Brandschutz.