Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen aus den Bereichen der Wertermittlung und der Bauwerksinspektion verschaffen.
Wir führen baubegleitende Qualitätsüberwachungen (BQÜ / Baucontrolling) durch. Wir beraten, führen messtechnische (zerstörungsfreie) Untersuchungen (zfP) durch, fertigen Berechnungen und Simulationen an, erstellen Instandsetzungkonzepte, Sanierungsplanungen, Instandhaltungsplanungen, Wartungspläne und Gutachten. Gutachten zur Eignungsfeststellung von Anlagen für den bautechnischen Gewässerschutz.
nach Fachgebieten:
Bauvorlageberechtigte Ingenieure brauchen nicht zusätzlich in die Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eingetragen werden.
Brandschutznachweise dürfen grundsätzlich von Bauvorlagenberechtigten sowie nachweisberechtigten Brandschutzplanern erstellt werden. Für die Gebäudeklasse (GK) 4 müssen Bauvorlagenberechtigte zusätzlich eine Nachweisberechtigung für den Brandschutz aufweisen. Ausgenommen von der Regelung zur GK 4 sind Sonderbauten (SO) sowie Mittel- und Großgaragen.
Prüfpflichtig ist ein Brandschutznachweis nur bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5!
Bei anderen Bauvorhaben liegt es im Verantwortungsbereich des Bauherren, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Abweichungen nach Art. 63 BayBO bedürfen immer einer gesonderten Genehmigung (sofern nicht im Rahmen des Brandschutznachweises mit geprüft). Bezüglich der Prüfung hat der Bauherr in Bayern die Wahl zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde oder einem privaten "Prüfsachverständigen".
Herr Ralph-René Zacharias ist als Bauvorlageberechtigter Ingenieur in die Listen der Baukammer Berlin (BK Nr. P2625) und der Bayerischen Ingenieurekammer Bau (BayIKa-Bau Nr. 13261) eingetragen und somit Nachweisberechtigt für den Brandschutz.