Qualifikation, Fortbildung und Lehre

Herr Ralph-René Zacharias ist Mitglied im Bau-Überwachungsverein e.V.. Seine Arbeitskreis-Tätigkeiten umfassen überwiegend den Bereich 7 "Bauen im Bestand"  und umfassen die Bestandsaufnahme , Ertüchtigung und Instandsetzung, Bauwerkserhaltung sowie Bauwerksprüfung.

Der Verein hat zum Ziel die Qualität der Planung und Ausführung zu fördern und damit einen Beitrag für den Verbraucherschutz zu leisten. Dies erfolgt u.a. durch die Akkreditierung der Personenzertifizierung der eigenen Mitglieder sowie der Förderung der Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie des Erfahrungsaustauschs untereinander.

Die fachkompetente Überwachung, Prüfung und Beurteilung von Bauleistungen als unabhängige Dienstleistung für private Bauherren und Bauverwaltungen im Sinne von Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Umweltverträglichkeit.

Die Leistungen der Mitglieder umfassen:

Begutachten:
Erfassen und bewerten, je nach Ziel und Umfang der gestellten Aufgabe, den Zustand von Bauwerken insgesamt oder teilweise. Ihre gesetzlich verbriefte Unabhängigkeit von jedweden Handels- und Lieferinteressen steht dabei auch für die Objektivität ihrer Gutachten oder gutachterlichen Expertisen.

Prüfen:
Die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit der Bauwerke des Hoch- und Ingenieurbaus.

Überwachen:
Die Überprüfung der Bauausführung.

Instandsetzungsplanung:
Die Planung der Instandsetzung von Bauwerken erfordert vieljährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen. Die vom BÜV zum „Zertifizierten Sachkundigen Planer für Betoninstandsetzung“ ausgebildeten Bauingenieure erfüllen diese Voraussetzungen uneingeschränkt. Durch ihre Zertifizierung und die Audits, denen sie sich regelmäßig unterwerfen müssen, ist sichergestellt, dass ihre Kompetenz erhalten und erweitert wird. Regelmäßige Fortbildungen gehören außerdem zum Pflichtprogramm eines jeden BÜV-Ingenieurs!

Der BÜV  ist verbündet mit der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V .

Unter nachfolgendem Link besteht die Möglichkeit der Mitgliederrecherche.

 

 

 

Herr Zacharias befasst sich mit der Qualifizierung von Prüfpersonal für Thermografiemessungen nach  der Normenreihe DIN EN 16714  T1-T3 "Zerstörungsfreie Prüfung - thermografische Prüfung -". Dabei handelt es sich um von einem nach DIN EN/ISO IEC 17024 für Personenzertifizierung von der DAkkS akkreditierten Unternehmen.

Regelmäßig wir an Ausschussitzungen bei der Deutschen Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP) teilgenommen, um Lehr- und Ausbildungsinhalte für "Thermografen" fortzuschreiben und abzustimmen. Parallel dazu halten wir Lesungen zu einzelne ausgewählte Themen in der Thermografie. 

Bei der Qualifizierung wird in drei getrennte Sektoren entsprechend ihrer Anwendung unterschieden:

  • Elektrotechnik
  • Bauwesen
  • Industrie

 

 

 

Als Dozent für die TÜV Rheinland Akademie GmbH hält Herr Zacharias Vorträge über das Bauwesen zu ausgewählten Spezialthemen u.a. aus den Bereichen mangelhafte Ausführungen und  Bauschäden im Zuge der Berufsausbildung, betrieblichen Weiterbildung und Personenzertifizierung.

 

 

 

Als Mitglied in der Wissenschaftlich Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. befassen wir uns mit aktuellen Fragen auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege.

Nachfolgende Kennzahlen des 1976 in München gegründeten Vereins und zwischenzeitlich als international etablierte Organisation sprechen für sich:

  • 68 WTA-Merkblätter für deren Entwicklung und Fortschreibung  über 60.000 ehrenamtliche Stunden aufgewendet wurden.

Die Mitgliederzusammensetzung (ca. 570, Stand 2016):

  • 20% aus der Wissenschaft
  • 50% Architekten und Ingenieure
  • 30% aus der Denkmalpflege

 

 

 

Beim Berufsbildungswerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks nehmen wir regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen teil. Dort befassen wir uns mit der aktuellen Entwicklung und Fortschreibung von Regelwerken. Es werden Erfahrungen in der Anwendung neuer Produkte evaluiert.

 

 

 

Als  Mitglied im Qualitätsverband Solar- und Dachtechnik (QVSD) e.V. wollen wir zur Realisierung von Qualitätsstandards für Tragsystemen von Aufdach-Solaranlagen beitragen. Das Ergebnis einer Vielzahl von Gerichts- und Privatgutachten hat zu der Erkenntnis geführt, dass die Schnittstelle zwischen den Fachregeln des Deutschen-Dachdecker-Handwerks und der Anlagentechnik nicht bzw. nicht ausreichend geregelt ist und hier viel Unwissenheit herrscht. Das Merkblatt des DDH "Solar-Anlagen auf Dach und Wand"  und die zugehörigen Fachregeln des DDH ist keinesfalls ausreichend für eine Planung und Montage von Solar-Anlagen auf Dächern. Dieses vom DDH entwickelte Merkblatt berücksichtigt weder die Änderung bauphysikalischer Einflüsse durch beispielsweise die andauernde Verschattung von Dachkonstruktionen, noch berücksichtigt das Regelblatt ein  verändertes Entwässerungsverhalten der Dachkonstruktionen - insbesondere in der Übergangszeit vom Winter zum Frühjahr. Auch ist allgemein nicht bekannt, dass bei der Montage von PV-Anlagen auf Steildächern auch die Lattung und Sparren einen gesonderten statischen Nachweis und ggf. andere Befestigungsmittel erfordern.  Für die Standsicherheit gelten die technischen Regeln der Liste der Technischen Baubestimmungen. Die Standsicherheit und die Ausführung von Tragkonstruktionen aus nichtrostendem Stahl sind derzeit nicht durch die geltenden Technischen Baubestimmungen geregelt. Hier ist dringend Handlungsbedarf für die Schaffung neuer Regeln gegeben.

Eine ähnliche Kritik ist für die VDI-Richtlinie  VDI 6012 Blatt 1.4 anzuführen. Zwar wird dort der Versuch unternommen auch Regeln für statische Berechnungen festzulegen. Leider haben die Verfasser dieses Regelwerks jedoch nicht beachtet, dass weder die Produktnormen für auf  Dächern regelmäßig eingesetzte Dämmstoffe noch die Prüfnormen für Abdichtungen Festigkeitswerte liefern, mit denen zum einen zulässige Beanspruchung von Abdichtung überprüft, als auch eine begrenzte Verformungen von Dämmstoffen berechnet werden können.

Bemerkenswert ist, dass dieses Merkblatt unter der Mitarbeit des ZDVH erstellt wurde, aber die Anforderungen der Flachdachrichtlinie nicht umfassend bei der Erstellung des Regelwerks berücksichtigt wurden. So  widersprechende sich die beiden Regelwerke neueren Erscheinungsdatums, beispielsweise in der Forderung nach einem ausreichenden Abstand der Anlagen von mindestens 50 cm   von der Entwässerungsebene. Auch wird der Einsatz von Bautenschutzmatten auf der Abdichtungsebene gefordert. Allerdings diese immer aus Materialkompositionen von unterschiedlichen Kunststoffen bestehen und es keine belastbaren Untersuchungen zum schadlosen Migrationsverhalten von Weichmachern gibt, wohl aber Schadensbilder aufgrund von Weichmachermigrationen.

Die Mitgliedschaft im QVSD e.V.  mussten wir zum Ende des Jahres 2020 aus Gründen der Arbeitsauslastung leider beenden. 

Seit Juli 2019 ist Herr Ralph-René Zacharias Mitglied des Ausbildungsbeirates/Prüfungsgremiums für den Fachbereich Schäden an Gebäuden der akkreditierten Personen-Zertifizierungsstelle  - Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung Gmbh & Co KG

 

 

Um die Qualität unserer Leistung dauerhaft sicherzustellen, nehmen wir regelmäßig fortwährend an Fortbildungsveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen unterschiedlicher Anbieter teil. Die Fortbildungsmaßnahmen lassen wir uns von der Bayerischen Ingenieurekammer Bau (BayIKa Bau) bescheinigen.

Auch müssen wir diese regelmäßig im Rahmen unserer jeweiligen Zertifizierungen (DIN EN ISO/IEC 17024) den von der notifizierten Deutschen Akkreditierungsstelle -DAkkS- für die Personenzertifizierung akkreditieren Stellen, dem Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co KG (IQ-Zert),  der DPÜ Zertifizierungsstelle GmbH (DPÜ Zert) und dem Bau-Überwachungsverein e.V. (BÜV)  nachweisen.