Weil wegen der fehlenden Prozessstoffbeherrschung der Parteien in Baussachen häufig Prozesse verloren gehen, begleiten wir unsere Auftraggeber von Anfang bis zum Ende durch prozessuale Verfahren. Dies geschieht in der Art, dass wir uns in die Akten einarbeiten, an den gerichtlichen Ortsterminen teilnehmen, unsere eigenen Feststellungen treffen, eigenständige Ergänzungsmessungen durchführen und die Gutachten der gerichtlichen Sachverständigen auf Vollständigkeit, Richtkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit hin überprüfen.